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Bodo SchusterUnternehmensberater . Dozent
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Existenzgründung ist der Schritt in die beruflichen Selbstständigkeit. Hier geht es um eine Unternehmensgründung deren Hergang durch das Recht klar geregelt ist. Sie erfolgt entweder durch das Abgeben einer Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Somit ist der wesentlichste Teil der Gründung abgeschlossen. Mehr bedarf es nicht. Nun kann es also losgehen.
Der eigentliche Gründungsakt ist also denkbar einfach. Wie geht es nun aber weiter?
Natürlich werden im Nachgang weitere Formalitäten auf den Gründer zukommen, wie z.B. Kammermitgliedschaft (IHK, HWK …), Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in das Handelsregister, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung, Rentenvorsorge usw.
Jetzt kommt es also darauf an, dass man neben seiner guten Idee, mit der man ja eigentlich nur Geld verdienen will, auch allen rechtlichen Gegebenheiten rechnung trägt.
Da wären:. Gesellschafts- und Gewerberecht |
Dann stellt sich oftmals die Frage,
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Das nächste leidige Thema ist das Geld, die Haftung usw. Dann stellt sich als nächstes die Frage ob auch genug Umsatz generiert wird, um die laufenden Kosten zu decken?
Das sind alles Fragen, die man nicht kurz beantworten kann sondern dafür erstellt man einen Businessplan.
Dieser Businessplan sollte all diese und noch viel mehr Fragen beantworten können. Er darf sich nicht nur an gewisse Behörden richten sondern er soll dafür sorgen, dass man das Prinzip des Marktes verstanden hat. Das Prinzip des Angebotes und der Nachfrage.
Lassen Sie sich von uns helfen. Wir unterstützen Sie bei einem rechtssicheren Start in Ihre neue Existenz.